V-CARD Vorarlberg, Preise, Familienpass (c) Peter Mathis

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Leistungsangebote über die Vorarlberg Card Systems Plattform

Sehr geehrter Nutzer,
mit den besonderen Leistungen im Rahmen der Leistungsangebote über die Vorarlberg Card Systems Plattform (VCS-Plattform) bieten Ihnen die Leistungspartner dieser Plattform besondere Leistungen und Vorteile, die Sie der Detailinformation der jeweiligen – von Ihnen gewählten – Kartentype entnehmen können. Wir benötigen dafür klare Vereinbarungen über die gegenseitigen Rechte und Pflichten, die wir mit Ihnen in Form der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Leistungsangebote bei Kartenerwerb vereinbaren. Bitte lesen Sie diese Nutzungsbedingungen vor der Benutzung der Karte und der Inanspruchnahme der Leistungen sorgfältig durch. Sie stellen deren Grundlage dar.

1. Stellung der Beteiligten, Vertragsgrundlage
1.1 Die Leistungspartner erbringen gegenüber dem Karteninhaber die in der Detailinformation der jeweiligen Kartentype aufgeführten Leistungen. Der Vertrag über die Inanspruchnahme dieser Leistungen wird zwischen dem Leistungspartner und dem Karteninhaber jeweils im Einzelfall durch ausdrückliche Vereinbarung oder Inanspruchnahme der Leistungen abgeschlossen.
1.2 Vertragsgrundlage für die Leistungserbringung durch die Leistungspartner im Einzelfall sind die jeweiligen Geschäftsbedingungen und Beförderungsbedingungen der Leistungspartner, soweit diese entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen wirksam Vertragsinhalt geworden sind.
1.3 Zur Leistungserbringung der jeweiligen Leistungen ist ausschließlich der jeweilige Leistungspartner nach Maßgabe des im Rahmen der Inanspruchnahme zu Stande kommenden Vertrages verpflichtet. Weder die Vorarlberg Tourismus GmbH, FN 307433h, noch die örtlichen Tourismusstellen oder die Verkaufsstellen sind Vertragspartner bezüglich der zu erbringenden Leistungen, noch Vermittler der entsprechenden Verträge. Sie haben daher jedenfalls nicht die Stellung eines Reiseveranstalters.
1.4 Nutzungsberechtigt ist ausschließlich der rechtmäßige Karteninhaber, bzw. die nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung als bezugsberechtigt genannten Begleitpersonen.

2. Leistungen
2.1 Art, Umfang, Preise und Konditionen der Inanspruchnahme der Leistungen durch den Kartenbesitzer ergeben sich ausschließlich aus der jeweils zum Zeitpunkt der Karte gültigen Leistungsbeschreibung des jeweiligen Kartentyps.
2.2 Die Leistungspartner sind zur Leistungserbringung nur nach Maßgabe der allgemeinen Konditionen ihrer Geschäftstätigkeit, also insbesondere unter Berücksichtigung ausgeschriebener Leistungszeiträume, Öffnungszeiten und den allgemeinen Leistungsvoraussetzungen (z.B. witterungsbedingte Voraussetzungen) zu deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet.
2.3 Die Betriebszeiten einiger Leistungspartner können unter Umständen oder wegen Sonderveranstaltungen – vor allem aus witterungs- und saisonbedingten Umständen – nicht den gesamten Gültigkeitszeitraum des jeweiligen Kartentyps abdecken. Insoweit ist der Leistungsumfang auf die jeweiligen aktuellen und betriebsüblichen Betriebszeiten der Leistungspartner beschränkt.
2.4 Das Angebot der Schifffahrtlinien bezieht sich auf Linienfahrten laut Fahrplan, nicht aber auf Sonderveranstaltungen, bzw. Sonderleistungen.
2.5 Tourismusstellen, Systembetreiber oder sonstige Dritte sind nicht berechtigt, Zusagen zu machen, Vereinbarungen zu treffen oder Auskünfte zu geben, die von den ausgeschriebenen Leistungen des Leistungspartners abweichen oder dazu in Widerspruch stehen.
2.6 Soweit die Leistungen, deren Inanspruchnahme durch die Karte ermöglicht werden, außerhalb der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung für die Kartennutzung auch in anderen Werbeunterlagen (Gastgeberverzeichnissen, Prospekte, Kataloge, Internetseiten, etc.) beschrieben sind, gilt für die Inanspruchnahme dieser Leistungen durch den Kartenbesitzer ausschließlich die jeweilige Leistungsbeschreibung für die Kartennutzung. Dies gilt insbesondere, soweit die Leistungsbeschreibung für die Kartennutzung von solchen anderweitigen Leistungsbeschreibungen abweicht.

3. Leistungsverweigerungsrechte der Leistungspartner
3.1 Die im Rahmen der Vorarlberg Card Systems Plattform erworbene Karte begründet einen Anspruch auf die Leistungen und den Abschluss entsprechender Einzelverträge mit den Leistungspartnern nur nach, Maßgabe ihrer AGB, der Beförderungsbedingungen, der gesetzlichen Bestimmungen und der allgemeinen Verfügbarkeit der Leistungen.
3.2 Den Leistungspartnern stehen die allgemeinen gesetzlichen Leistungsverweigerungsrechte zu. Sie sind insbesondere berechtigt, die Gewährung der Leistungen und den Abschluss von Verträgen im Einzelfall zu verweigern, wenn objektive Gründe dem Vertragsabschluss oder der Leistungserbringung entgegenstehen; dies gilt insbesondere soweit der Karteninhaber oder zur Inanspruchnahme der Leistungen berechtigte Personen in seiner Begleitung notwendige Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Leistungen (z.B. Ausrüstung, Gesundheitszustand, Eincheckzeiten) nicht erbringen.

4. Gültigkeit der Karte
4.1 Die Saison, in der die Leistungen der Leistungspartner in Anspruch genommen werden können, ist der Detailinformation des jeweiligen Kartentyps angeführt.
4.2 Die Karte ist nur in dem angeführten Zeitraum gültig.
4.3 Im Falle einer Nichtinanspruchnahme der Karte ist eine Rückerstattung oder eine Minderung des Kartenentgelts ausgeschlossen, es sei denn, die Nichtinanspruchnahme ist ursächlich oder mitursächlich durch die schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten durch die Vorarlberg Tourismus GmbH.
4.4 Der Gültigkeitszeitraum richtet sich nach der gewählten Kartentype. Die Gültigkeitsdauer beginnt mit der ersten Nutzung und endet nach Ablauf der vereinbarten Gültigkeitsdauer.

5. Obliegenheiten und Haftung des Kartenbesitzers
5.1 Die Karten sind nicht übertragbar und gelten nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis. Sie darf nur von der Person genutzt werden, die auf der Karte vermerkt ist.
5.2 Zur Inanspruchnahme der Leistungen ist der Karteninhaber verpflichtet, das Original seiner Karte vorzuweisen und dem Leistungspartner vor dem jeweiligen Abschluss des Einzelvertrages über die Inanspruchnahme der Leistung zur elektronischen Prüfung oder zur Sichtprüfung vorzulegen.
5.3 Der Karteninhaber ist verpflichtet, auf Verlangen einen gültigen Lichtbildausweis vorzuweisen. Ist er dazu nicht in der Lage, kann der Leistungspartner den Abschluss des Vertrages über die Leistungserbringung im Einzelfall, bzw. die Leistungserbringung selbst verweigern.
5.4 Bei altersbezogenen Leistungen und Vorteilen für den Karteninhaber oder seine berechtigten Angehörigen kann der Leistungspartner einen entsprechenden Altersnachweis verlangen.
5.5 Bei Diebstahl oder Verlust der Karte ist der Karteninhaber verpflichtet, diesen Vorfall der Vorarlberg Tourismus GmbH nachweislich und unverzüglich zu melden, wobei kein Anspruch auf unentgeltliche Ausstellung einer neuen Karte besteht.
5.6 Der Karteninhaber haftet gegenüber der Vorarlberg Tourismus GmbH und den Leistungspartnern für Schäden aus einer von ihm schuldhaft ursächlich oder mitursächlich herbeigeführten missbräuchlichen Verwendung der Karte durch ihn selbst oder durch Dritte.

6. Karten-Onlineverkauf
6.1. Karten werden nur an Endkunden verkauft. Die Auftragsannahme erfolgt freibleibend hinsichtlich Preis, Lieferung und Liefertermin. Höhere Gewalt oder sonstige nicht vorhersehbare Umstände berechtigen nicht zu Schadensansprüchen. Das Angebot für einen Vertragsabschluß geht vom Kunden aus, sobald er das Feld „bestellen“ angeklickt hat. Mit Übermittlung der Daten nimmt die Vorarlberg Tourismus GmbH das Vertragsangebot des Kunden unter der Bedingung an, dass bei Zahlungseingang die bestellte Anzahl von Karten in der ausgewählten Preiskategorie noch vorhanden ist.
6.2. Die in der Preisliste genannten Preise verstehen sich inklusive der aktuellen gesetzlichen österreichischen Mehrwertsteuer. Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen bleibt die gelieferte Karte Eigentum der Vorarlberg Tourismus GmbH.
6.3. Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Die Versendungen erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Jede Sendung bei der äußerlich eine Beschädigung erkennbar ist, ist vom Empfänger nur anzunehmen unter Feststellung des Schadens seitens der Post oder entsprechender Logistikunternehmen (DPD, TNT etc.). Sofern dies seitens des Empfängers unterbleibt, erlischt jeglicher Schadensanspruch gegenüber der Vorarlberg Tourismus GmbH. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin schriftlich und verbindlich zugesagt wurde. Überschreitet die Vorarlberg Tourismus GmbH vereinbarte Liefertermine kann der Kunde eine Nachfrist von 14 Werktagen setzen. Nach Ablauf der Nachfrist kann er durch schriftliche Erklärung vom Auftrag/ Vertrag zurücktreten, es sei denn, die Ware wurde zwischenzeitlich bereits versandt.
6.4. Liegt ein von Vorarlberg Tourismus GmbH zu vertretender Mangel vor, ist die Vorarlberg Tourismus GmbH nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Ist die Vorarlberg Tourismus GmbH zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die die Vorarlberg Tourismus GmbH zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten ode eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Die Vorarlberg Tourismus GmbH haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet die Vorarlberg Tourismus GmbH nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers. Soweit die Haftung der Vorarlberg Tourismus GmbH gesetzlich zulässig ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen der Vorarlberg Tourismus GmbH. Alle an die Vorarlberg Tourismus GmbH übergebenen Vorlagen werden sorgsam von der Vorarlberg Tourismus GmbH behandelt. Eine Haftung bei Beschädigung oder Abhandenkommen übernimmt die Vorarlberg Tourismus GmbH nur bis zur Höhe des Materialwertes. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art sind, sofern nicht oben genannt, ausgeschlossen. Bestellte Karten sind grundsätzlich von der Rückgabe ausgeschlossen. Ausnahmen sind lediglich Falschlieferungen, Absage oder Verlegung einer Veranstaltung (z.B. Konzert) und berechtigte Reklamationen, wie sie unter „Haftung und Schadenersatz“ definiert sind. Bei Absage der Veranstaltung kann der Karteninhaber seine Karte lediglich in einem Zeitraum von 14 Werktagen zurückgeben, danach verfällt jeglicher Anspruch auf Rückerstattung. Bei Absage erhält der Karteninhaber den Nettopreis (ohne Vorverkaufsgebühr) gegen Rücksendung der Karte zurück und wird nur bis zur Hälfte des Materialwertes übernommen.

7. Datenverarbeitung/Weitergabe
Der Karteninhaber stimmt zu, dass die Vorarlberg Tourismus GmbH die von ihm angegebenen und erfassten Daten speichert und zu Zwecken der Beratung, Bewertung, Werbung und Marktanalyse verarbeitet und nutzt, sowie für die anonymisierte Weitergabe an Dritte unentgeltlich verwenden kann. Die Daten (beispielsweise Name, Adresse, e-Mail, Telefonnummer, etc.) werden in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Vorarlberg Tourismus GmbH ist daher jedenfalls berechtigt, diese Daten zu speichern und an die Leistungspartner und die mit der Vertragserfüllung beauftragte Dritte zu übermitteln.

8. Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf das gesamte Rechtsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und der Vorarlberg Tourismus GmbH findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. © Urheberrechtlich geschützt, Ziff. 1 bis 5: RA Noll, Stuttgart, Deutschland; Dr. Hubert F. Kinz, Bregenz, Österreich